MIETVORSCHRIFTEN

Bestimmungen des Kayak Hydrostacja Mietkajaks

  1. Die Ausrüstung wird auf Zahlungsbasis gemäß der auf der Website www.kajaki.hydrostacja.pl verfügbaren oder per E-Mail vereinbarten Preisliste gemietet.
  2. Um die Ausrüstung zu mieten, muss der Veranstalter der Kajakreise einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorlegen. Nur ein Erwachsener darf der Kreditnehmer sein.
  3. Wenn der Emittent des Geräts den Kunden für unzuverlässig hält, kann er die Anmietung des Geräts ablehnen.
  4. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen, werden nicht unterstützt.
  5. Die Ausrüstung wird gemietet, nachdem der Kreditnehmer den Mietbericht unterschrieben hat, der Informationen zum Lesen dieser Vorschriften und zur Zahlung des fälligen Betrags enthält. Mit der Unterzeichnung des oben genannten Protokolls trägt der Mieter die volle finanzielle Verantwortung für die gemietete Ausrüstung.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der gemieteten Ausrüstung in Bezug auf Qualität und Quantität zu überprüfen und dem Ausrüstungsaussteller vor Unterzeichnung des Mietberichts etwaige Kommentare zu übermitteln. Die Grundausstattung jeder schwimmenden Ausrüstung sind Schwimmwesten oder Schwimmwesten, die der Mieter gemäß seinem Verwendungszweck verwenden sollte, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  7. Die an den Kayak Hydrostacja-Verleih zurückgegebene Ausrüstung sollte sich in einem unbeschädigten Zustand befinden.
  8. Die Abholung und Rückgabe der Ausrüstung erfolgt an dem zuvor vom Kreditgeber und der Kayak Hydrostacja vereinbarten Ort
  9. Es ist möglich, die Ausrüstung zu den mit dem Kajaki Hydrostacja-Verleih vereinbarten Bedingungen zu reservieren
  10. Als Tag der Ausrüstungsverleih gilt die Vermietung der Ausrüstung spätestens von 8.00 bis 19.00 Uhr
  11. Bei Nichtrücksendung des Geräts innerhalb der angegebenen und bezahlten Frist erhebt der Benutzer eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN für jede 60-minütige Verspätung.
  12. Minderjährige dürfen nur unter der Obhut von Erwachsenen segeln, die für ihr Verhalten und mögliche Schäden voll verantwortlich sind.
  13. Der Kayak Hydrostacja-Verleih übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, Gesundheitsschäden oder den Tod der Teilnehmer der Kajaktouren.
  14. Kajakverleih Hydrostacja haftet nicht für Schäden, die durch auf dem Gelände zurückgelassene Autos entstehen könnten, insbesondere für Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung, einschließlich Schäden durch Naturgewalten.
  15. Früher als vereinbart müssen die Daten, Orte und Stunden der Kajaktouren von der Kajaki Hydrostacja-Vermietung genehmigt werden und können nur unter den Mietbedingungen vereinbart werden.
  16. Personen, die gegen die Regeln des Kajakverleihs verstoßen, sind verpflichtet, die Nutzung der gemieteten Ausrüstung unabhängig von der Zeit, in der sie sich auf dem Wasser befinden, ohne Anspruch auf Rückerstattung einzustellen.
  17. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen des Kajaki Hydrostacja-Vermietungsgeschäfts und der autorisierten Dienstleistungen zu befolgen.
  18. Für den Verlust, den Diebstahl und die irreversible Beschädigung von Geräten (Kajak, Ruder, Westen) gibt der Mieter unabhängig vom Grad seiner Wertminderung seinen Gegenwert in Höhe von 100% des Marktpreises zurück. Der Kreditnehmer ist auch für Schäden am Gerät verantwortlich, die zu einem teilweisen Wertverlust des Geräts führen.
  19. Alle Streitigkeiten werden in erster Linie gütlich beigelegt. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden die Streitigkeiten von dem für die Vermietungsfirma Kajaki Hydrostacja zuständigen Gericht beigelegt.
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